Aktion „Night of Light“ am 22.06.2020
Die Stadthalle Osterholz-Scharmbeck setzt gemeinsam mit der Firma Boschen Eventtechnik aus Lilienthal ein Zeichen der Solidarität mit der gesamten Branche. Die Stadthalle OHZ wird am 22.06.2020 ab ca. 22.00 Uhr, bis zum 23.06.2020, ca. 1.00 Uhr im roten Licht erstrahlen, um auf die unmittelbar bedrohliche Lage der gesamten Veranstaltungswirtschaft visuell hinzuweisen.
Alkoholverkauf wird eingeschränkt
Ab Freitag, den 19. Juni 2020, darf an Wochenenden und vor Feiertagen nach 22 Uhr in der Humboldtstraße und Weser im Bremer Viertel, die Schlachte und in einem Bereich rund um die Disco-Meile in Bremen, kein Alkohol Außerhaus verkauft werden. Dies gilt auch für Supermärkte in den Bereichen. Diese Verordnung gilt nicht für Bremerhaven. Gastronomiebetriebe sind von dieser Verordnung ausgeschlossen.
Gaststätten
Ab dem 18. Mai dürfen Gaststätten wieder öffnen, wenn die Betreiber sicherstellen, dass die Regelungen des Kontaktverbotes eingehalten werden (das Kontaktverbot bestimmt unter anderem, dass in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist und wo ein Mundschutz getragen werden muss, siehe auch Infokasten). Außerdem muss ein betriebliches Schutzkonzept mit Hygieneplan und Regelungen zum Arbeitsschutz erstellt werden. Tische müssen im Abstand von 2 Metern platziert werden, damit die Gäste den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können. Nicht mehr als die Hälfte der Sitzplätze dürfen gleichzeitig belegt werden. Es gilt Stehplatz- und Thekenverbot. Auch die Buffetfräsen unter uns müssen sich gedulden – noch ist ein Angebot in Buffetform nicht erlaubt. Jeder Gast muss seinen Namen und seine Kontaktdaten hinterlassen und der Betreiber muss notieren, wann er die Gaststätte betreten und wann er sie wieder verlassen hat. Die Dokumentation muss 3 Wochen aufbewahrt werden. Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sie mit dieser Dokumentation einverstanden sind.
Hotels
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienzimmer, Campingplätze und Jugendherbergen dürfen ebenfalls ab dem 18. Mai ihre Türen wieder für touristische Zwecke öffnen – auch ihre Restaurants dürfen wieder besucht werden. Es gilt allerdings auch hier, dass betriebliche Schutzkonzepte und Hygienepläne aufgestellt werden müssen und dass die Einhaltung des 1,5 Meter-Mindestabstands sichergestellt wird. Die gemeinsame Nutzung von Hotelzimmern ist nur Familienmitgliedern, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern in eheähnlicher Gemeinschaft, Patchworkfamilien und Personen, die zusammen in einer gemeinsamen Wohnung leben, erlaubt.
Einzelhandel
Endlich wieder shoppen gehen! Geschäfte dürfen ohne Beschränkung der Verkaufsfläche öffnen – dazu gehören auch Einkaufszentren und Shopping-Malls. Einziger Wermutstropfen: Getränke und Speisen dürfen in den Malls nicht angeboten werden – der sonst übliche Besuch in der Fressmeile fällt beim Bummeln also leider aus. Auch hier soll die Anzahl der Kunden im Geschäft begrenzt werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können – 10 m² Verkaufsfläche pro Person ist die Richtschnur. Wir werden also herrlich viel Platz bei unseren Einkäufen haben!
Museen & Co
Museen, Ausstelllungen, Galerien, Science Center, Gedenkstätten, Zoos, botanische Gärten, Bibliotheken und Archive dürfen ebenfalls wieder öffnen.
Stadttourismus
Touristische Angebote, Freizeitangebote, Stadtführungen und Stadtrundgänge, touristischer Schiffsverkehr und Tourismusinformationen können ab dem 18. Mai ebenfalls wieder Publikum empfangen.
Spielplätze
Endlich, endlich, endlich – hiernach werden sich besonders die jüngeren Bewohner Bremens
gesehnt haben – Spielplätze unter freiem Himmel, sogenannte Outdoorspielplätze, sind wieder geöffnet – allerdings nur für Kinder unter 14 in Begleitung von Mama oder Papa – wenn die Eltern keine Zeit haben, kann natürlich auch ein von Mama oder Papa Beauftragter anderer Erwachsener mit zum Spielen kommen.
Autokinos
Filmfans können sich auf Kinoabende im Autokino freuen – zwar dürfen die anderen Kinos noch nicht öffnen, aber besser ein Kinoabend im Auto als gar keiner.
Friseure & Co
Alle, die dafür sorgen, dass die Frisur wieder sitzt, das Gesicht erstrahlt, unser Körper eine
wohlige Massage erhält und Hände und Füße wieder in Form gebracht werden, sprich: Friseure, Kosmetiker, Massage- und Nagelstudios können unter Einhaltung entsprechender
Hygienebestimmungen wieder öffnen. Auch diejenigen, die sich gern durch Bildchen ihren Körper verschönern lassen, können sich zum Pikern wieder ins Tattoostudio begeben.
Aus,- Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Musikschulen, Volkshochschulen, Fahr- und Flugschulen und andere Fort- und Weiterbildungseinrichtungen dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten.
Schulen
Des einen Freud, des anderen Leid: Schritt für Schritt wird der Unterricht an den Bremer Schulen wieder im Schulgebäude stattfinden.
Kita
Kinder mit besonderem Förderungsbedarf, Kinder, bei denen gewisse Gefährdungen abgewehrt werden müssen und Kinder von Eltern mit ‘systemrelevanten Berufen’ dürfen in den Kindergarten – alle anderen müssen noch zuhause bleiben. Ab Juni soll es aber Lockerungen zunächst für Vorschulkinder geben und dann schrittweise für die anderen.
Besuche in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen & Co.
Unter strengen Auflagen dürfen wir wieder unsere Lieben besuchen, die sich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Seniorenresidenzen aufhalten. Das ‘zielgruppenspezifische Besuchskonzept’ sieht folgende Auflagen vor: vorherige Terminabsprache, Symptomfreiheit von Besucher und Bewohner, Besucher-Mindestalter von 16 Jahren, Hinterlassen von Kontaktdaten, kein Mitbringen von Speisen und Getränken.
Demos
Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes sind erlaubt – nicht nur die FFF- Demonstranten dürfen die Frei- und alle anderen Tage also wieder für ihre Zwecke nutzen.
Religiöse Gemeinschaften
In Synagogen, Kirchen, Moscheen und Räumlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften
sind Zusammenkünfte unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Bestattungen dürfen in Anwesenheit von max. 50 Personen stattfinden.
Sport an der freien Luft
Auf sogenannten Freiluftsportanlagen darf man sich wieder fit halten – natürlich auch hier unter Einhaltung des Mindesabstands. Bei Gruppensport muss pro Person eine Fläche von mindestens 10 m² gewährleistet sein. Duschen nach dem Sport müssen wir aber zuhause.
Fitnessstudios und Sporthallen
Ab 27. Mai können sogar Sporthallen und Fitnessstudios wieder besucht werden. Dann können die coronabedingten Kilos, die wir zuviel am Körper haben, endlich wieder abtrainiert werden. Es wird allerdings auch hier entsprechende Hygienekonzepte geben.
Tanzschulen
Auch das Tanzbein darf ab 27. Mai in den Tanzschulen wieder geschwungen werden – unter Hygieneauflagen.
Freibäder
Pünktlich zum Beginn der Sommertemperatur können wir uns wieder im kühlen Nass erfrischen: Ab Anfang Juni dürfen auch die Freibäder endlich wieder öffnen. Ein passendes Hygienekonzept wird derzeit noch erarbeitet.
Außerdem offen
Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Hofläden, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Kioske, Zeitungsverkaufsstellen,
Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Bau- und Gartenbaumärkte, Tierbedarfshandel, Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel, Buchhandlungen, Blumenläden, Brief- und Versandhandel, Verkaufsstellen für Fahrkarten des ÖPNV, Großhandel.
(Text: Regina Gross)
Maskenpflicht
Seit Montag, dem 27.04.2020, gibt es in Bremen eine Maskenpflicht. Als Maske gilt in diesem Fall eine Mund-Nasen-Bedeckung, also auch Schals und selbstgemachte Masken. Beim Autofahren sind diese jedoch verboten. Weiterhin gilt die Abstandsregelung von 1,5 Metern zu anderen, um das Infektionsrisiko zu vermindern.
Bremer Schulen
Für Bremer Schulen gilt der neu beschlossene Musterhygieneplan Corona für Schulen. Sportunterricht findet nicht statt, Berührungen, Umarmungen und Händeschutteln soll unterlassen werden. Wer Atemwegssymptome zeigt, ist besser Zuhause aufgehoben. Auch hier gilt die Abstandsregelung. Unterrichtszeit sowie die Schülerzahl in den Klassenräumen sind deutlich reduziert. Im Groben entspricht der Plan den bisherigen allgemeinen Empfehlungen.
Eine interaktive Karte des RKI zeigt Infektionen, Genesene und Todesfälle in ganz Deutschland, aufgeteilt nach Landkreis.
Die Maßnahmen der BSAG gelten weiterhin. Bis auf Weiteres ist zu erwarten, dass keine Konzerte oder andere Gruppenveranstaltungen stattfinden werden. Es wird empfohlen, sich für geplante Termine bei den jeweiligen Veranstaltern zu informieren.