An einigen Wochenenden kam es im Stadtgebiet zu zahlreichen Verstößen gegen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer zog daraus Konsequenzen und erließ in Abstimmung mit dem Senat eine neue Allgemeinverfügung.

Demnach wird seit dem 19. Juni der Außerhaus-Verkauf von alkoholischen Getränken nach 22 Uhr an Wochenenden und vor gesetzlichen Feiertagen in bestimmten Bereichen untersagt.
Das gilt für die Gastronomie, Supermärkte, Kioske und Imbisse gleichermaßen. Insbesondere entlang der Schlachte, des Osterdeichs und an der Sielwallkreuzung versammelten sich in den späten Abend- und Nachtstunden häufig große Menschengruppen.
Mäurer: „Je mehr Alkohol im Spiel ist, desto schneller werden die besten Vorsätze vergessen. Hunderte von Heranwachsenden und jungen Erwachsenen scheinen an bestimmten Hotspots am Wochenende jedes Bewusstsein für die aktuelle Pandemiesituation zu vergessen.“
So hätten nicht nur die Polizei, sondern auch Gastronomen von Feierszenen auf Bürgersteigen und Straßen berichtet. Mäurer: „Die Sorglosigkeit wurde mit später Stunde und unter steigendem Alkoholeinfluss immer größer. Es reicht nicht mehr, allein an die Vernunft und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu appellieren. Wir müssen handeln.“
Die Allgemeinverfügung umfasst das Viertel, den Bahnhofsbereich sowie die Schlachte und den Osterdeich. Die Polizei wird lageangepasst an den Hotspots präsent sein, mit Lautsprecheransagen auf die Infektionsgefahr hinweisen und ggfs. Platzverweise erteilen. Wer gegen die neue Allgemeinverfügung verstößt, riskiert ein Bußgeld von 300 bis 2.000 Euro.
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