Der Senat hat eine umfangreiche Teststrategie auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese erneuerte Strategie baut auf der bisherigen auf, die bereits über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinaus ging.
„Die heute vorgestellte Erweiterung unserer Teststrategie ist ein wichtiger Schritt, um das Infektionsgeschehen in Bremen weiterhin beherrschen zu können. Wir werden in den kommenden Wochen mehr testen, als wir bislang bereits getestet haben. Aber auch unsere jetzige Strategie stellt nur einen Zwischenschritt dar. Wir werden natürlich unsere aktuelle Teststrategie fortlaufend reflektieren und auf dieser Grundlage auch weiterentwickeln“, so Senatorin Claudia Bernhard.
In den Kliniken im Land Bremen werden bei stationären Aufnahmen sowie bei wechselnden Aufenthalten in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen alle Patientinnen und Patienten getestet. Bei Ausbruchsgeschehen werden alle Personen, sowohl das Personal als auch Patientinnen und Patienten, die dem Ausbruchsgeschehen zuzuordnen sind, getestet.
In Pflegeeinrichtungen werden bei Erkrankungen und Verdachtsfällen Testungen von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des Personals vorgenommen. Auch bei Aufnahmen und wechselnden Aufenthalten in Pflegeeinrichtungen erfolgen Testungen der aufgenommenen Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus erfolgt in Absprache mit der Wohn- und Betreuungsaufsicht eine stichprobenartige Testung von zehn Prozent der Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des Personals in ausgewählten Einrichtungen. Diese Einrichtungen werden ausgewählt, indem dort die jeweilige Infektionsgefahr beurteilt wird. Die Risikobewertung nimmt die Wohn- und Betreuungsaufsicht vor und bezieht dabei strukturelle oder gravierende Probleme mit ein.
Wenn in Schulen oder Kindertagesstätten Erkrankungen oder Verdachtsfälle registriert werden, werden alle Personen getestet, die dem direkten Ausbruchsgeschehen zuzuordnen sind. Außerdem kann das Gesundheitsamt die Testung weiterer Personen veranlassen und auf freiwilliger Basis auch Stichprobentestungen in den betroffenen Einrichtungen anbieten.
Gemeinschaftsunterkünfte erfahren in der aktuellen Pandemie eine besondere Bedeutung. Weiterhin werden alle neu aufzunehmenden Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete getestet. Auch Personen, die die Örtlichkeiten wechseln, werden vor einem Auszug oder Wechsel getestet. Bei auftretenden Fällen oder Verdachtsfällen erfolgt die Testung sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals.
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