Bei Sonnenschein und warmen Temperaturen heißt es für viele: Endlich wieder den Grill anschmeißen! Bratwurst, Grillfackeln und Gemüsespieße warten nur darauf, endlich auf dem Rost zu landen. Wer nicht nur im heimischen Außenbereich grillen will, muss sich vor dem Aufschlagen der Grillutensilien im Bremer Stadtgebiet allerdings zunächst informieren, ob das Brutzeln dort überhaupt erlaubt ist.

Während es im Eigenheim selbstverständlich kein Problem ist, auf dem Balkon oder im Garten die Kohlen anzufeuern, ist es für Mieter schon schwieriger. Diese müssen sich auf das stützen, was der Mietvertrag hergibt. Oftmals ist jedoch keine Verbotsklausel bezüglich des Grillens enthalten, wodurch dem Grillspaß auf dem Balkon oder der Terrasse nichts im Weg steht.

Auf öffentlichen Plätzen sieht es jedoch anders aus, denn Grillen darf man keinesfalls überall. Generell gilt in Bremen trotz regelmäßiger Diskussionen: Wenn es keine Verbotsschilder gibt, darf auf öffentlichen Grünflachen und ausgewiesenen Badestränden gegrillt werden.

Ausgenommen sind die denkmalgeschützten Wallanlagen. Auch im nicht-staatlichen Bürgerpark ist das Grillen nicht gestattet – die Parkordnungen verbieten darüber hinaus eine Reihe weiterer Aktivitäten wie Alkohol trinken oder eine Slackline spannen. Wer hier die Sommertage verbringen will, sollte sich also erstmal informieren, was erlaubt ist. Erlaubt ist es beispielsweise im Neustadtspark sowie im Park am Weserwehr.

Für einige Grünflächen in Bremen gilt zwar kein Verbot, aber der Grill darf nur an ausgewiesenen Stellen benutzt werden. Dazu gehört beispielsweise der Werdersee. Hier darf, um Müll und Umweltverschmutzung zu vermeiden, nur an drei Plätzen hinter dem DLRG-Haus und auf der Wiese gegrillt werden. Weitere Grillplätze in Bremen finden sich am Uni-See in Horn-Lehe, am Sandstrand des Sodenmattsees in Huchting, dem Weseruferpark in Rablinghausen, dem Bultensee in Osterholz sowie dem Achterdieksee in Oberneuland und dem Feldmarksee in Walle.

Im neu eröffneten Strandpark am Waller Sand in der Überseestadt darf bisher noch nicht gegrillt werden. Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Strand auch nicht vorgesehen, da durch die Asche der Sand verunreinigt wird. Geplant sind jedoch mehrere feste Grillstellen, wobei die endgültige Entscheidung erst noch getroffen werden muss. Keine Sorgen um Verbote muss sich machen, wer am Osterdeich den Grill aufschlagen will. Dort wurden trotz zahlreicher Diskussionen noch keine Verbote erwirkt.

Ein klares Verbot gilt für Wälder und Naturschutzgebiete. Wer sich dem widersetzt, muss mit einem Mindestbußgeld von fünf Euro rechnen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann der Betrag auch deutlich höher sein.

In Bremerhaven sieht die Lage anders aus: Zunächst darf auf öffentlichen Plätzen nicht gegrillt werden. Ausnahmen sind hier einige angelegte Grillplätze, die auf www.bremerhaven.de aufgelistet werden.

Generell gilt für das Grillen auf öffentlichen Plätzen aber überall:
Der Gebrauch von Einweggrills ist untersagt. Diese liegen direkt auf dem Rasen auf und können ihn durch die Hitze zerstören oder bei Trockenheit sogar Feuer entfachen.
Außerdem darf der Grill wegen Brandgefahr nicht unter Baumkronen aufgestellt werden.
Dass jeder seinen Müll danach wegräumt, sollte eigentlich klar sein, ist allerdings immer noch der Grund, der zu den Diskussionen um Verbote führt.

Wer also auch in Zukunft am Osterdeich sein Würstchen brutzeln will, sollte darauf achten, den Platz wieder sauber zu hinterlassen. Dann steht dem Schlemmen im Sonnenschein nichts mehr im Weg.
LL/MR

Vorheriger ArtikelVengo
Nächster ArtikelGartengrill selber bauen