Was früher mal der Kampfmittelbeseitigung erlaubt war, ist nun zum Volkssport geworden: das Sondengehen. Die Hobby-Sucher ahnen jedoch nicht, welche rechtlichen Konsequenzen ihr Handeln haben kann. Hobby Sondler können mit ihrer Schatzsuche historisch Wertvolles zerstören. Die Bremer Chef-Landesarchäologin Prof. Dr. Uta Halle erklärt dem BREMER exklusiv im Interview, was in Bremen unter der Erdkruste schlummert und wer überhaupt zum Sondengehen befugt ist.

Alte Tierknochen werden auch häufig gefunden – Quelle: Lothar Bienkowski

Das neue Hobby begeistert nun seit einigen Jahren Outdoorfreunde. ‘Sondengehen’ oder umgangssprachlich ‘Sondeln’ macht auch aus einigen Bremern Schatzsucher. Die Motivation hierbei ist häufig, etwas besonderes aus der Vergangenheit zu finden, verlorene Münzen, Schmuck oder antike Gegenstände. Bewaffnet mit Metalldetektor und Schaufel begeben sich die Sondler auf Äckern und freien Plätzen auf die Suche.

Auch alte Austernschalen müssen geputzt werden – Quelle: Lothar Bienkowski

In Internetforen und sozialen Netzwerken ist die Community stark vernetzt und verabredet sich zum gemeinsamen sondeln oder auch zu größeren Veranstaltungen. Auf sogenannten ‘Schatzsucher Rallys’ werden teilweise echte antike Schätze wie Goldmünzen oder Metallgegenstände vergraben und als Preis ausgeschrieben. Bei diesen Veranstaltungen ist ganz klar definiert: „Wer’s findet, darf’s behalten!“.

Ein Sondengänger bei seinem Hobby – Quelle: Lothar Bienkowski

Die Sonden und andere Suchgeräte können für einen kleinen Betrag ausgeliehen werden, sodass man sich die teure Anschaffung einer eigenen sparen kann. Auch auf Videoplattformen sind die Schatzsucher sehr aktiv. Sie filmen sich häufig selbst oder werden von Kameras begleitet. Im Anschluss werden die Funde stolz und aufgeregt in die Kamera gehalten und den Zuschauern präsentiert, was natürlich weitere Interessierte zum Suchen animieren könnte.

Prof. Dr. Uta Halle erklärt verschiedene Fundstellen – Quelle: Lothar Bienkowski

In der Realität sieht das häufig ganz anders aus. In allen Bundesländern, bis auf Bayern, gilt das sogenannte ‘Schatzregal’. Dieses besagt, dass herrenlose, verborgene Schätze mit ihrem Auffinden zum Eigentum des Staates werden. Somit haben leider weder Finder noch Grundstückseigentümer, die etwas archäologisch Wertvolles finden, einen Anspruch auf jegliche Art von Erlös.

Die Funde werden mühsam wieder zusammengesetzt und restauriert – Quelle: Lothar Bienkowski

Besonders Archäologen liegt hier der Denkmalschutz am Herzen. Laien, die ohne Schulung und Genehmigung nach Schätzen graben, begehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sie setzen sich dazu noch der Gefahr aus, durch Rückstände aus dem Zweiten Weltkrieg wie Mienen, Blindgängern oder Ähnlichem, verletzt zu werden.

Prof. Dr. Uta Halle, Landesarchäologin in Bremen – Quelle: Lothar Bienkowski

Prof. Dr. Uta Halle, Landesarchäologin in Bremen, erklärt im Interview, warum nicht jeder einfach so zum Schatzsucher werden kann.

Aktuelle rechtliche Grundlagen gemäß Denkmalschutzgesetz:
§ 14 (1): Bewegliche Kulturdenkmäler, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes […].
§ 15: Wer ein Kulturdenkmal, Überreste oder Spuren eines solchen entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich einer Denkmalfachbehörde mitzuteilen.
§ 23: Ordnungswidrigkeiten […] können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Das Ausführliche und komplette Denkmalschutzgesetz findet man hier: www.transparenz.bremen.de

Autor: Adam Winiarski

QuelleBREMER
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