Der Bremer Senat hat heute (12.11.2019) erste Beschlüsse gefasst, um die Tarifstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sozial zu verbessern. Der Nachtlinienzuschlag wird für alle BSAG-Linien ab 1.1.2020 abgeschafft.

Davon profitieren insbesondere junge Menschen, die häufig nachts unterwegs sind und bislang einen Zuschlag von 1,00 Euro je Fahrt zahlen mussten. Weiterhin soll das Stadtticket wie bereits im Jahr 2019 im Preis konstant gehalten werden. Auch im Jahr 2020 wird es 38,90 Euro pro Monat für Erwachsene und 30,30 Euro pro Monat für Kinder und Jugendliche kosten. Damit sollen finanziell schlechter gestellte Menschen vor den Auswirkungen weiterer Preiserhöhungen geschützt werden. Für die beiden genannten Maßnahmen stellt der Bremer Senat 360.000 Euro im Jahr 2020 und 1,0 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung.

„Die Abschaffung des BSAG-Nachtlinienzuschlages ist ein erster Schritt, um das ÖPNV-Angebot im Rahmen der Gesamtstrategie des Senats attraktiver zu gestalten. Weitere Optionen zu einem 365-Euro-Jahresticket oder zu einem ticketlosen ÖPNV sollen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im kommenden Jahr erarbeitet werden“, sagt Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, ergänzt: „Das Stadtticket erleichtert vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich bin froh, dass wir den allgemeinen Anstieg der Ticket-Preise nun zum zweiten Mal in Folge für Bremerinnen und Bremer abfedern können, die mit jedem Cent rechnen müssen.“

Als weitere Maßnahme zur Stärkung des ÖPNV wird das JobTicket zur Gewinnung neuer Firmenkunden attraktiver gestaltet. Ebenfalls vom 1. Januar an können sich beliebig viele Unternehmen zusammenschließen und die Mindestabnahmemenge pro Vertrag wird von derzeit 50 JobTickets auf 20 gesenkt. VBN-Geschäftsführer Rainer Counen: „So haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen die Möglichkeit, in den Genuss eines günstigeren Angebotes zu kommen. Von Vorteil für Unternehmen ist außerdem die geänderte steuerliche Rechtslage, nach der JobTickets nicht mehr als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.“

Diese Maßnahmen entsprechen den Versprechen im Koalitionsvertrag Seite 37: „Die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Einführung eines kostenfreien ÖPNV wollen wir klären. Dazu werden wir eine Machbarkeitsstudie beauftragen […]. Auf dieser Basis werden die Modelle eines kostenfreien ÖPNV, des ticketlosen ÖPNV und des 365-Euro-Tickets ergebnisoffen geprüft […]. […] Den BSAG-Nachtzuschlag schaffen wir ab. Wir werden uns im Rahmen des ZVBN dafür einsetzen, dass es keine weiteren Preiserhöhungen geben wird.
Wir werden das ‚Job-Ticket‘ attraktiver machen und deshalb die bisher bestehenden Beschränkungen so verändern, dass die Begrenzung von Arbeitgeberkooperation entfällt und darüber hinaus die Mindestteilnehmendenzahl (von bisland 50) gesenkt werden kann.“

In einem Interview in unserer November-Ausgabe hat sich Maike Schäfer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, bereits für ein 365-Euro-Ticket ausgesprochen. Das Thema Verkehr und autofreie Innenstadt und inwiefern ÖPNV diese fördern kann, haben wir dort näher behandelt.

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