Das Baurecht für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich des Baurechts für die Straßenbahnlinie 8 bis zur Bremer Landesgrenze liegt seit Freitag Nachmittag (06.12.2019) vor.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat in dem letzten verbliebenen Klagverfahren mit den Betroffenen am Freitagnachmittag eine einvernehmliche Lösung gefunden. Damit ist der Bremer Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und unmittelbar vollziehbar. Mobilitätssenatorin Schaefer zeigt sich hocherfreut: „Das ist eine gute Nachricht für den Ausbau des ÖPNV in Bremen. Wir wollen das Straßenbahnnetz ausbauen, um gerade auch Pendlerinnen und Pendler verstärkt zum Wechsel vom Auto auf die Schiene zu bewegen. Wir werden das Projekt nun schnell voranbringen und die dafür nötigen Schritte zügig einleiten.“

In dem baurechtlichen Parallelverfahren für die Weiterführung der Linie 8 über die Landesgrenze bis nach Niedersachsen (Stuhr/Weyhe) hatte das Bundesverwaltungsgericht (https://www.bverwg.de/de/pm/2019/82) am 7. November 2019 bestätigt, dass das auf niedersächsischer Seite angewandte Baurecht aufgrund richtiger Rechtsgrundlage nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz planfestgestellt wurde. Offen ist dort nur noch die Frage, ob der niedersächsische Planfeststellungsbeschluss an einzelnen Punkten ergänzende Schutzauflagen wegen Immissionen erhalten muss. Hierüber soll das niedersächsische Oberverwaltungsgericht noch entscheiden. In Bremen geht man davon aus, dass die letzten Punkte alsbald vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ausgeräumt werden können.

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