Angesichts der deutlich steigenden Zahlen von Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus in Bremen einerseits und dem schlechter werdenden Wetter andererseits weisen der Senator für Inneres und die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) auf die bestehende Maskenpflicht im ÖPNV auch außerhalb der Fahrzeuge hin. Die derzeit gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen der Stadt Bremen schreibt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur in den Verkehrsmitteln, sondern auch in den dazu gehörenden Einrichtungen vor. Zu diesen Einrichtungen gehören im Netz der BSAG:

alle Fahrgastunterstände an Bus- und Straßenbahnhaltestellen
• alle Bahnsteige, die ausschließlich dazu dienen, auf die Straßenbahn oder den Bus zu warten (beispielsweise Hauptbahnhof, Wilhelm-Kaisen-Brücke etc.)

Dort gilt deshalb die Maskenpflicht. Ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewährt und kann mit 50 Euro geahndet werden. In allen Fahrgastunterständen wird seit Kurzem auch per Aushang auf diese Pflicht hingewiesen.

Ausnahmen:

Viele Haltestellen der BSAG befinden sich allerdings im Straßenraum (zum Beispiel Obernstraße, Gastfeldstraße, Brunnenstraße etc.), wo oftmals keine klare Abgrenzung zwischen Haltebereich und Umgebung möglich ist. An diesen Halte-stellen setzen der Senator für Inneres und die BSAG deshalb außerhalb des Fahrgastunterstandes auf das Verantwortungsbewusstsein der Fahrgäste und ein freiwilliges Einhalten der Maskenpflicht.
Beim bloßen Durch- und Überqueren von Bahnsteigen (zum Beispiel an der Domsheide) dürfen Passantinnen und Passanten ebenfalls auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichten.

Erlaubt ist trotz Maskenpflicht auch der Verzehr von Speisen und Getränken sowie der Aufenthalt ohne Mund-Nasen-Schutz in ausgewiesenen Raucherbereichen. Fahrgäste werden gebeten, diese Tätigkeiten im Sinne des Infektionsschutzes auf ein Minimum zu reduzieren.

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