In Bremen wird es noch bis zum 1. November einen dem Freimarkt ähnlichen temporären Vergnügungspark geben. Darauf haben sich der Bremer Senat und die Schausteller geeinigt. Aktuell ist der Freipaak! aufgrund der Corona-Maßnahmen temporär ausgesetzt.

Nach einer Risikoabwägung hatte der Bremer Senat eine Reihe von Bedingungen an die Durchführung eines Freimarkts unter Pandemiebedingungen geknüpft. Die Schausteller hatten daraufhin angekündigt, dass ein Freimarkt unter diesen Voraussetzungen für sie wirtschaftlich nicht realisierbar sei. Besonders der verbotene Alkoholausschank war ihnen dabei ein Dorn im Auge. Der Senat reagierte darauf und erklärte sich bereit, die Veranstaltung durch zusätzliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.
„Ein Freizeitpark unter Corona-Bedingungen ist wirtschaftlich eine große Herausforderung für die Schausteller“, sagt Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt. „Mir war es wichtig, die Argumente der Schausteller ernst zu nehmen. Daher habe ich mich dafür eingesetzt, einen Rahmen zu schaffen, der sich für die Betriebe lohnt und natürlich auch attraktiv für die Besucherinnen und Besucher ist.“

Diese Lösung beinhaltet, den Schaustellern die Fläche auf der Bürgerweide kostenfrei zu überlassen und auf Gebühren zu verzichten sowie entstehende Kosten zu erstatten. Die veranstaltungsbezogenen Kosten, insbesondere die Kosten für die Umsetzung des Hygienekonzeptes, übernimmt der Senat. Außerdem sollen die geplanten Marketingaktivitäten deutlich verstärkt werden. Dafür rechnet der Senat mit einem Betrag von bis zu 800.000 Euro. Gleichzeitig planen die Schausteller, die verbleibenden Kosten mit einem Eintrittsgeld von einem Euro pro Erwachsenem zu decken. Kinder bis zu sechs Jahren kommen kostenlos rein. Mit diesen Zugeständnissen konnten sich der Bremer Senat und die Schausteller über die Durchführung des Volksfests einigen. Der Freimarkt findet allerdings nicht in seiner üblichen Form statt, sondern als temporärer Vergnügungspark. Bis zu 3.000 Menschen dürfen den Rummel auf der Bürgerweide gleichzeitig besuchen. Der Alkohol-Ausschank bleibt allerdings verboten. Zusätzlich finden an den Eingängen Ein­lass­kontrollen statt, um die Kontaktdaten der Gäste aufzunehmen.
„Wir wollen beweisen, dass Corona und Rummel sich nicht ausschließen“, betonte Bettina Robrahn-Böker, Geschäftsführerin der Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller.
RS

Bis zum 1. November auf der Bürgerweide.

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