Deine Stimme zählt: am 14. Mai wird im Land Bremen die Bürgerschaft neu gewählt. Die Wahlberechtigten im Zwei-Städte-Staat – bestehend aus Bremen und Bremerhaven – entscheiden damit über die Zusammensetzung der Landesregierung.

Dieser besteht aus insgesamt 87 Abgeordneten. Davon werden 72 im Wahlbereich Bremen und 15 im Wahlbereich Bremerhaven gewählt. Jeder Wahlbereich verfügt über eigene Wahlvorschläge und somit über individuelle Spitzenkandidat:innen. Darin unterscheiden sich die Stimmzettel.

Zuletzt nahm die Wahl 2019 einen historischen Ausgang. Mit ihrem Ergebnis gründete sich zum ersten Mal in einem westdeutschen Bundesland eine rot-rot-grüne-Koalition. SPD, Grüne und Linke gingen trotz Wahlerfolgs der CDU Hand in Hand in die Landesregierung. Umfragen sehen die SPD für diese Wahl wieder vor der CDU und damit als Wahlsiegerin. Bremen bestimmt in der Regel alle vier Jahre seinen Landtag neu und bildet mit dieser vierjährigen Wahlperiode eine Ausnahme – die übrigen 15 Bundesländer wählen ihren Landtag alle fünf Jahre. Außerdem finden zeitgleich am 14. Mai die Kommunalwahlen statt.

Das Kommunalparlament der Stadt Bremen ist die ‘Stadtbürgerschaft’. Diese wird aber nicht in einer eigenen Wahl bestimmt, sondern ist fest mit der Landtagswahl verknüpft. Deutsche stadtbremische Wähler:innen stimmen mit ihren gesetzten Kreuzen gleichzeitig über den Landtag und die Stadt- bürgerschaft ab. Zu dem Ergebnis der Landtagswahl im Wahlbereich Bremen werden die Stimmen der nichtdeutschen, nur zur Stadtbürgerschaft wahlberechtigten Bürger:innen der Europäischen Union gezählt. Aus der Summe ergibt sich die Zusammen-setzung der Stadtbürgerschaft. Daher sind die meisten, zurzeit alle, im Wahlbereich Bremen gewählten Abgeordneten Mitglied des Landtages und der Stadtbürgerschaft. Außerdem wählt die Stadt Bremen zusätzlich 22 Beiräte, die jeweils aus sieben bis 19 Mitgliedern bestehen. Je mehr Einwohner:innen in einem Beiratsbereich, desto größer ist der Beirat und andersherum.

Die Wähler:innen der Stadt Bremen haben also zwei Stimmzettel – einen für die Bremische Bürgerschaft und einen für den Beirat. Das Prinzip auf beiden ist gleich. Jede Person verfügt pro Wahlakt über fünf Stimmen, jede von ihnen zählt gleich viel. Die Kreuze können beliebig auf die Gesamtlisten und Kandidat:innen der Parteien verteilt werden. So kann jeder Wahlvorschlag zwischen null und fünf Stimmen erhalten, solange insgesamt nicht mehr als fünf Stimmen verteilt werden.

In Bremerhaven weicht die Kommunalwahl davon ab: das Kommunalparlament der Stadt Bremerhaven ist die ‘Stadtverordnetenversammlung’, die unabhängig von der Landtagswahlauf eigenen Stimmzetteln gewählt wird. Sie besteht aus 48 Mitgliedern. Auch die Bremerhavener:innen haben zwei Stimmzettel, die nach dem gleichen Prinzip wie in der Stadt Bremen funktionieren.

Insgesamt stehen 15 Parteien und Wählervereinigungen zur Abstimmung der Bürgerschaft. Die AfD wurde nicht zugelassen.

Chantal Moll
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