Folgende Punkte sind beim Aufsetzen, Tragen und Ablegen einer Maske zu beachten:

  1. Vor dem Aufsetzen der Maske müssen die Hände gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Desinfektionsmittel gereinigt werden.
  2. Beim Aufsetzen sollte die Maske möglichst an den Bändern berührt werden. Die Bänder müssen hinter den Ohren befestigt werden.
  3. Mund und Nase müssen bedeckt sein. Die Maske muss richtig sitzen. Die farbige Seite, sofern vorhanden, kommt nach außen. Sollte die Maske über einen biegsamen Draht verfügen, so biegt man sich diesen auf der Nase passend zurecht, so dass die Maske gut abdichtet.
  4. Während des Tragens darf die Maske nicht mit den Händen berührt werden, damit man sie nicht kontaminiert.
  5. Nimmt man die Maske ab, sollte man sie nur hinten an den Bändern berühren und nicht vorne am Stoff.
  6. Sie darf auch nicht zwischendurch runtergenommen und offen getragen werden. Auch sollte man sie nicht zum Hals bzw. Kinn oder gar Bart runterschieben.
  7. Jede Maske sollte möglichst nur einmal getragen werden. Ist sie feucht, sollte sie gewechselt werden, ansonsten spätestens nach sechs bis acht Stunden.
  8. Die Maske sollte möglichst rasch entsorgt werden. Am besten in einem geschlossenen Behälter. Ist sie waschbar, sollte man sie bei mindestens 60 Grad waschen können. Außerdem sollte sie erstmal trocknen und nicht feucht liegen gelassen werden. Masken sollte man nicht mit einem Desinfektionsmittel reinigen, weil das ihre Funktion beeinträchtigen kann.
  9. Nach dem Absetzen der Maske sollten die Hände gründlich und mindestens dreißig Sekunden lang mit Wasser und Seife gewaschen werden. Auch zwischen den Fingern gründlich waschen.

Natürlich sollte man seine Maske nicht mit anderen Personen teilen, selbst wenn sie zum selben Haushalt gehören. Für Kinder sollte man Masken in der passenden Größe besorgen oder selber nähen. Auch kann die Belastung durch eine Atemschutzmaske für Kinder hoch sein. Bei Babys und Kleinkindern sollte man aufgrund der Erstickungsgefahr vom Tragen einer Maske absehen. Kinder unter sieben Jahren sind dementsprechend auch nicht von der Maskenpflicht betroffen.

 

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